Ablauf & Verordnung
So beginnt eine Soziotherapie
Ein paar Formalitäten sind nötig – die meisten davon übernehme ich gemeinsam mit Ihrer behandelnden Praxis.
Schritt für Schritt
Der Weg zur Begleitung
- Telefon oder E-Mail
Erstkontakt
Sie, Ihre Angehörigen oder Ihre Praxis melden sich. Wir klären kurz Ihre Situation und ob ich freie Kapazitäten habe.
- Muster 26 bzw. 28
Verordnung
Ihre Fachärztin, Ihr Facharzt oder Ihre Psychotherapeutin stellt die Verordnung aus. Hausarztpraxen können mit einer Überweisung zur Indikationsstellung den Weg dorthin öffnen.
- bis zu 5 Stunden
Probestunden
Wir lernen uns kennen und prüfen gemeinsam, ob Soziotherapie das Richtige ist. Für diese Stunden ist keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse nötig.
- Muster 27
Betreuungsplan
Wir formulieren Ihre Ziele und die nächsten Schritte. Der Plan wird mit Ihrer Praxis abgestimmt, von allen unterschrieben und zusammen mit der Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht.
- bis zu 120 Stunden
Soziotherapie
Nach der Genehmigung finden regelmäßige Termine statt – in der Praxis, bei Ihnen zu Hause oder unterwegs. Etwa alle zwei Monate stimmen wir uns mit Ihrer Praxis über den Verlauf ab.
Die Begleitung endet, wenn Ihre Ziele erreicht sind oder das Kontingent ausgeschöpft ist.
Für Ärzt:innen & Psychotherapeut:innen
Informationen für verordnende Praxen
Soziotherapie entlastet Ihre Praxis dort, wo Patient:innen zwischen den Terminen verloren gehen. Ich übernehme den Betreuungsplan, dokumentiere den Verlauf und melde mich, wenn sich etwas Wesentliches ändert.
Die Verordnung muss vor Beginn der regulären Soziotherapie von der Krankenkasse genehmigt werden. Wird sie innerhalb von drei Arbeitstagen nach Ausstellung vorgelegt, übernimmt die Kasse die Kosten bis zur Entscheidung.
- Muster 26Verordnung von Soziotherapie – je Verordnung bis zu 30 Therapieeinheiten.
- Muster 27Soziotherapeutischer Betreuungsplan – erstelle ich in Abstimmung mit Ihnen.
- Muster 28Überweisung zur Indikationsstellung für Soziotherapie, z. B. aus der Hausarztpraxis.
Verordnungsberechtigt sind u. a.
- Fachärzt:innen für Psychiatrie und Psychotherapie, Nervenheilkunde, Neurologie sowie Psychosomatische Medizin
- Psychologische Psychotherapeut:innen und Fachpsychotherapeut:innen
- Psychiatrische Institutsambulanzen
- Jeweils mit Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung
Zusammenarbeit
Fragen zur Indikation, freien Plätzen oder einem konkreten Fall beantworte ich gern direkt am Telefon.
Kontakt
Ein Anruf genügt, um den ersten Schritt zu machen.
Wenn ich gerade in einem Termin bin, rufe ich zurück. Sie können mir auch eine E-Mail schreiben – Angehörige und Praxen sind ebenso willkommen.